Der Verurteilte muss wegen Körperverletzung - unter Einbeziehung eines erst vor drei Monaten verhängten ähnlichen Urteils des Landgerichts Frankfurt – für zwei Jahre ohne Bewährung ins Gefängnis. Der entscheidende Aspekt: Richter Aßling ordnete die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Wenn der Straftäter diese Maßnahme durchhält, hat sie durchaus das Potenzial, dem erst 25-jährigen Drogen- und schwer Alkoholabhängigen ein wesentlich längeres Leben zu bescheren als es ihn derzeit erwartet. Das Urteil ist rechtskräftig.
Die eigentliche Straftat, um die es bei dem zweitägigen Prozess vor der 10. Strafkammer am Landgericht Darmstadt ging, ist wegen ordentlicher Promillezahlen der zwei Angeklagten und des Opfers unmöglich restlos aufzuklären. Was war geschehen?
Saufen zu Dritt: Schlag ins Gesicht
Der wohnsitzlose Angeklagte kam 2011 immer mal wieder bei einem ebenfalls suchtkranken Kumpel in Nieder-Roden unter. Am 23. September überredete der Angeklagte einen Freund aus Langen telefonisch zum Saufen zu Dritt. Als der Freund eintraf, hatte der Kumpel des Verurteilten bereits ein blaues Auge. Der Freund aus Langen versuchte zwar noch zu schlichten, aber der Angeklagte schlug seinem Kumpel weiter so heftig ins Gesicht, dass der einen doppelten Kieferbruch, Gesichtsprellungen und eine Gehirnerschütterung davon trug. Warum er so heftig reagierte, vermochte der geständige Täter später nicht zu erklären.
Opfer widersprach eigenen Aussagen bei der Polizei
Im Zeugenstand widersprach das Opfer seinen eigenen Aussagen bei der Polizei, verwickelte sich in Widersprüche und verwirrte alle Prozessbeteiligten mehr als dass die Aussage zur Aufklärung hätte beitragen können.
Entsprechende Vorwürfe gegen den zweiten Angeklagten wurden nach der schwierigen Beweisaufnahme (die Angeklagten: „Ich bin mir nicht sicher. Ich weiß nicht. Ist schon so lange her. Ich kann mich nicht erinnern.“) auf die unterlassene Hilfeleistung beschränkt. Weil der Mittäter eine achtmonatige Untersuchungshaft verbüßt hat, wurde das Verfahren gegen ihn eingestellt.













