Streit unter Saufbrüdern endet blutig: Prozess vor dem Landgericht Darmstadt um eine rabiate Auseinandersetzung in Nieder-Roden

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    • 29.06.12
    • Rodgau
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Prozess vor dem Landgericht Darmstadt

Streit unter Saufbrüdern endet blutig

Rodgau/Darmstadt (gel) - Nicht immer gehen Verurteilte zerknirscht aus dem Gerichtssaal. Aus dem Mund des Angeklagten kam denn auch ein aufrichtiges „Dankeschön!“ für die Chance, die ihm der Darmstädter Richter Jens Aßling „vergönnt“.

Der Verurteilte muss wegen Körperverletzung - unter Einbeziehung eines erst vor drei Monaten verhängten ähnlichen Urteils des Landgerichts Frankfurt – für zwei Jahre ohne Bewährung ins Gefängnis. Der entscheidende Aspekt: Richter Aßling ordnete die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Wenn der Straftäter diese Maßnahme durchhält, hat sie durchaus das Potenzial, dem erst 25-jährigen Drogen- und schwer Alkoholabhängigen ein wesentlich längeres Leben zu bescheren als es ihn derzeit erwartet. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die eigentliche Straftat, um die es bei dem zweitägigen Prozess vor der 10. Strafkammer am Landgericht Darmstadt ging, ist wegen ordentlicher Promillezahlen der zwei Angeklagten und des Opfers unmöglich restlos aufzuklären. Was war geschehen?

Saufen zu Dritt: Schlag ins Gesicht

Der wohnsitzlose Angeklagte kam 2011 immer mal wieder bei einem ebenfalls suchtkranken Kumpel in Nieder-Roden unter. Am 23. September überredete der Angeklagte einen Freund aus Langen telefonisch zum Saufen zu Dritt. Als der Freund eintraf, hatte der Kumpel des Verurteilten bereits ein blaues Auge. Der Freund aus Langen versuchte zwar noch zu schlichten, aber der Angeklagte schlug seinem Kumpel weiter so heftig ins Gesicht, dass der einen doppelten Kieferbruch, Gesichtsprellungen und eine Gehirnerschütterung davon trug. Warum er so heftig reagierte, vermochte der geständige Täter später nicht zu erklären.

Nach circa 15 Minuten ließen die jungen Männer den Verletzten hilflos liegen und verzogen sich zu einem nahen Kiosk. Dort spielten sie Karten und tranken weiter. Stunden später fanden zwei Nachbarinnen schließlich das Opfer. Der Mann wurde zehn Tage stationär behandelt. Die in der Anklageschrift vorgeworfene Traktierung mit einer benutzten Fixerspritze konnte nicht nachgewiesen werden und scheint der Fantasie des Opfers entsprungen zu sein. Entsprechende Verletzungen in der Armbeuge hat sich der Mann höchst wahrscheinlich selbst zugefügt. Auch der Verbleib von angeblich geraubten 280 DVDs und 120 Euro konnte nicht geklärt werden.

Opfer widersprach eigenen Aussagen bei der Polizei

Im Zeugenstand widersprach das Opfer seinen eigenen Aussagen bei der Polizei, verwickelte sich in Widersprüche und verwirrte alle Prozessbeteiligten mehr als dass die Aussage zur Aufklärung hätte beitragen können.

Entsprechende Vorwürfe gegen den zweiten Angeklagten wurden nach der schwierigen Beweisaufnahme (die Angeklagten: „Ich bin mir nicht sicher. Ich weiß nicht. Ist schon so lange her. Ich kann mich nicht erinnern.“) auf die unterlassene Hilfeleistung beschränkt. Weil der Mittäter eine achtmonatige Untersuchungshaft verbüßt hat, wurde das Verfahren gegen ihn eingestellt.

Quelle: op-online.deRubriklistenbild: © dpa

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