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Berühmte Bagatellvergehen

Gekündigt! Diese Bagatellen können Sie den Job kosten

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    Der erste Fall, in dem das Bundesarbeitsgericht über eine Kündigung wegen eines Bagatelldiebstahl entschieden hat, führte zum „Bienenstich-Urteil“ von 1984. Eine Verkäuferin hatte einen Bienenstich verzehrt aber nicht bezahlt. Sie erhielt eine fristlose Kündigung. Das „Bienenstich-Urteil" gehört heute zum Einmaleins jedes Arbeitsrechtlers. © dpa

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    Oktober 2009: Weil sie für Gäste und den Chef bestimmte Brötchen selbst gegessen haben, müssen zwei Sekretärinnen des Bauverbands Westfalen um ihren Job kämpfen. Ein erster Gütetermin der einen Frau vor dem Arbeitsgericht Dortmund bleibt ohne Ergebnis. © Fotos und Texte: dpa

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    Der Verband will für die 59-Jährige eine außergerichtliche Lösung finden. Der Fall ihrer Kollegin wird voraussichtlich Ende November verhandelt. Die Frauen waren nach 34 beziehungsweise fast 20 Dienstjahren im Betrieb fristlos entlassen worden. © dpa

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    September 2009: Ein Bäcker bestreicht am Arbeitsplatz ein gekauftes Brötchen mit firmeneigener Paste im Wert von vermutlich unter zehn Cent - nach seiner Darstellung, um sie abzuschmecken. © dpa

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    Der Arbeitgeber wertet das als Diebstahl und wirft ihn raus. Das Landesarbeitsgericht Hamm hebt die fristlose Kündigung durch die Bäckereikette aber als unverhältnismäßig auf. © dpa

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    Juli 2009: Der Streit um die gekündigte Supermarkt-Kassiererin “Emmely“ geht in die höchste Instanz. Wegen grundlegender Bedeutung des Falls lässt das Bundesarbeitsarbeitsgericht in Erfurt ein Revisionsverfahren zu. © dpa

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    Der unter ihrem Spitznamen bundesweit bekanntgewordenen Berlinerin war nach 31 Jahren Betriebszugehörigkeit fristlos gekündigt worden. Sie soll zwei Pfandmarken im Gesamtwert von 1,30 Euro unterschlagen haben. © dpa

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    Juli 2009: Ein Prozess um drei angeblich gestohlene Brötchen endet mit einem Vergleich. Das Arbeitsgericht Heilbronn hebt die Kündigung einer 59 Jahre alten Küchenhilfe eines Krankenhauses zwar nicht auf. Die Klinik wirft der Frau aber nicht länger Diebstahl vor und zahlt ihr Gehalt noch bis Ende September. © dpa

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    Juli 2009: Eine Abfallentsorgungsfirma in Mannheim kündigt einem Mitarbeiter fristlos, weil der Vater zweier Töchter ein Reisekinderbett aus dem Müll mit nach Hause genommen hatte. Eine Kündigung sei unverhältnismäßig, urteilt das Arbeitsgericht Mannheim. © dpa

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    Februar 2009: Wegen eines Fehlbetrags von 1,36 Euro in der Kasse wird eine Bäckereiverkäuferin in Friedrichshafen am Bodensee fristlos entlassen. Nach einem Vergleichsvorschlag des Arbeitsgerichts Ravensburg erhält sie eine ordentliche Kündigung. © dpa

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    Januar 2006: Ein Arbeiter hatte Aluminiumreste aus seinem Betrieb mitgehen lassen und an ein Recyclingunternehmen verkauft. Das Argument, es habe sich um Abfall gehandelt, überzeugt das Landesarbeitsgericht Mainz nicht. Es weist die Kündigungsschutzklage © dpa

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    Mai 2005: Das Zerreißen von drei Briefen wird einem Postboten zum Verhängnis. Das hessische Landesarbeitsgericht bestätigt seine fristlose Entlassung. Der Briefträger hatte sein Verhalten mit einem “Blackout“ angesichts privater Probleme begründet. © dpa

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    Oktober 2009: Wegen sechs Maultaschen im Wert von drei bis vier Euro verliert eine 58-jährige Altenpflegerin in Konstanz ihren Job. Das Arbeitsgericht Radolfzell gibt zunächst dem Arbeitgeber Recht. Bei der Berufungsverhandlung vor dem Landesarbeitsgericht Freiburg einigten sich die Parteien. Die Gekündigte erhält 42.500 Euro Abfindung und Gehaltsnachzahlung. Im Gegenzug akzeptiert sie die Kündigung. © dpa

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