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Kunden des insolventen Call-by-Call-Anbieters haben schlechte Karten

01056 am Pranger

Tarifwirrwarr, undurchsichtige Geschäftsbedingungen und ein gewisses Maß an krimineller Energie gehören offenbar zur Telekommunikationsbranche. Von Frank Pröse

Am Tag unserer Berichterstattung über das ebenso kreative und ertragreiche wie wenig transparente Geschäftsmodell teurer Warteschleifen-Kundenhotlines, meldet eine Leserin eine weitere Telefonabzocke der übelsten Art. So staunte die Offenbacherin F. nicht schlecht, als ihr eine Telekom-Rechnung über mehr als 200 Euro ins Haus flatterte. Üblicherweise zahlt sie zwischen 60 und 80 Euro. Der Grund für die Teuerung war anhand des Einzelverbindungsnachweises schnell ausgemacht: Die Nutzung der vermeintlich günstigen Call-by-Call-Nummer 01056 war urplötzlich teurer geworden. Hinweise auf diesen Tarifwechsel habe es nicht gegeben, beteuert F.

Wie eine Internet-Recherche ergab, hat der Neu-Isenburger Vorwahl-Anbieter PM2 Telecommunication GmbH im August die zuvor übliche Preisansage eingestellt und zugleich - welch Zufall! - die Preise erhöht. Kunden, die gewohnheitsmäßig die 01056 gewählt hatten, wurden mit der rechnungsbedingten Verzögerung also kalt erwischt, mussten plötzlich mehrere Hundert Euro bezahlen. Schlimm auch: Tarifvergleichsdienste wurden über die Tarifänderung ebenfalls nicht informiert, wiesen also viel zu lange die günstigeren Preise aus. Heute wird PM2 mit der Netzkennzahl 01056 bei den meisten Tarifrechnern nicht mehr berücksichtigt.

Bereits im September Insolvenz beantragt

Für die Offenbacherin F. ist das kein Trost. Sie ist wie viele andere Opfer dieser falschen Angaben geworden. So haben sich die Anrufe verärgerter PM2- Kunden bei Verbraucherschützern und der Netzagentur gehäuft, zumal bei der Neu-Isenburger Firma kein Gehör zu finden ist. Im Forum des Internet-Portals Billiger Telefonieren beklagen sich nahezu alle Geschädigten, dass sie weder telefonisch, noch via E-Mail oder Fax Kontakt zur Firma bekommen. Eine mögliche Erklärung dafür: Die PM2 Telecommunication GmbH hat laut Amtsgericht Offenbach bereits im September Insolvenz beantragt (Az. 8 IN 537/09). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der bekannte Offenbacher Rechtsanwalt und Notar Dr. Thomas Lanio bestellt.

Auch wenn zwischen den Tariferhöhungen Mitte August und der Insolvenzanmeldung Mitte September einige Wochen liegen, so wirft die Anmeldung der Zahlungsunfähigkeit ein noch fragwürdigeres Licht auf die Geschäftspraktiken von PM2. Denn der Geschäftsleitung dürfte im August die schwierige finanzielle Situation schon bekannt gewesen sein, so dass sich der Eindruck verfestigt, dass sich das Unternehmen mit der klammheimlichen Tariferhöhung Erhöhung eine Finanzspritze verschaffen wollte.

Höhere Preise wurden nicht an Tarifrechner gemeldet

Insolvenzverwalter Lanio war gestern für unsere Zeitung nicht zu erreichen. Gegenüber „teltarif.de“, einem Verbrauchermagazin rund um das Thema Telekommunikation und Internet, teilte sein Büro jedoch mit, dass sich PM2 derzeit in einem vorläufigen Insolvenzverfahren befände und der vorläufige Insolvenzverwalter nun ein Gutachten erstelle. Anhand dessen entscheide das Amtsgericht dann, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Aktuell gehe der Betrieb der 01056 unverändert weiter. Das könne die Chancen erhöhen, im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens einen neuen Investor zu finden.

Da die Vorwahl 01056 nicht gesperrt wird, stellt sich die Frage, wie sich abgezockte PM2-Kunden verhalten sollen. Als erstes lässt sich die Abbuchung stoppen. Mit der Rechnung stellenden Telekom lässt sich vereinbaren, dass nurmehr ihre Rechnungsanteile bezahlt werden. Da die Telefonate, Fax, Mail nichts bringen, sollte man bei der Firma PM2 schriftlich Widerspruch einlegen (per Einschreiben und Rückschein) und die notwendige Überprüfung einfordern. Freilich dürfte es schwierig sein, der PM2-Forderung zu entkommen. Nach Auffassung der Bundesnetzagentur müssen die Preise nicht genehmigt werden. Die aktuellen Tarife müssten jedoch entweder auf der Homepage des Anbieters oder durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Agentur veröffentlicht werden. Der Verbraucher müsse sich über die jeweils geltenden Preise selbst vergewissern. Ob eine arglistige Täuschung der Kunden vorliege, müssten Juristen klären.

Verbraucher müsse sich vor jedem Gespräch über Preise informieren

Brigitte Sievering-Wichers von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sieht denn auch „im Moment“ keine Möglichkeit für den Verbraucher, gegen die Forderung von PM2 erfolgreich vorzugehen. Mit jedem Telefongespräch werde theoretisch ein neuer Vertrag geschlossen, eine langfristige Bindung gebe es bei Call-by-Call-Anrufen nicht. Im Prinzip müsse sich der Verbraucher vor jedem Gespräch über die Preise selbst informieren. Da das allerdings etwas weltfremd sei, sei es umso wichtiger, dass der Gesetzgeber endlich die Preisansage vor jedem Anruf vorschreibe. Bis dahin sollten nur jene Nummern vorgewählt werden, bei denen es eine freiwillige Ansage gebe.

So drohen den PM2-Kunden als Reaktion auf eine blockierte Zahlung Mahnbriefe von einem Inkassoanwalt. Da sind dann gute Nerven und anwaltschaftlicher Rat gefragt. Im Internet wird schon für eine Sammelklage geworben.

Quelle: op-online.deRubriklistenbild: © pixelio

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