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Landgericht bestellte Gutachter aus der „Steuerfahnder-Affäre“ im Gaefgen-Prozess

Keine glückliche Hand bewiesen

Frankfurt ‐ Seit Monaten wird gegen den Frankfurter Psychiater Thomas H. ermittelt, weil er, so der Vorwurf der Ärztekammer, nach der Untersuchung mehrerer Steuerfahnder „Gefälligkeitsgutachten“ für das Land ausgestellt haben soll. Der Fall hat hohe Wellen geschlagen, da die Fahnder, als krankhafte Querulanten dargestellt, den Dienst quittieren mussten. Von Petra Wettlaufer-Pohl

Dessen ungeachtet hat das Frankfurter Landgericht den Psychiater als Gutachter bestellt - und zwar im Zivilprozess des im Juli 2003 verurteilten Kindermörders Magnus Gaefgen (34) gegen das Land Hessen. Der Sprecher des Gerichts, Meinrad Wösthoff, hat entsprechende Informationen der „Frankfurter Rundschau“ gestern bestätigt.

Laut Wösthoff war der zuständigen Kammer nicht bekannt, dass gegen Thomas H. sowohl von der Staatsanwaltschaft als auch von der Ärztekammer ermittelt wird. Inzwischen habe Gaefgens Anwalt einen Befangenheitsantrag gegen H. gestellt, über den die Kammer aufgrund der neuen Erkenntnisse und nach Anhörung der Beklagten - also des Landes Hessen - entscheiden werde. Es gehöre zum Alltag, dass vom Gericht bestellte Gutachter von einer Prozesspartei abgelehnt werden. Gaefgen klagt auf Schadensersatz, da der damalige Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner ihm Schmerzen angedroht hatte, sollte Gaefgen das Versteck des von ihm entführten Bankiersohns Jakob von Metzler nicht verraten. Tatsächlich hatte der Jurastudent das Kind schon umgebracht. Wegen des Foltervorwurfs ist Gaefgen bis vor den Europäischen Gerichtshof gezogen. Seine Klage auf Wiederaufnahme des Prozesses wurde aber 2008 abgelehnt.

Keine Rolle spielt offenbar, dass Sozialminister Jürgen Banzer (CDU) im Juli entschied, dass das Versorgungsamt, das den Gutachter im Falle der Steuerfahnder bestellte, den Mann während der Ermittlungen nicht mehr mit Aufträgen betrauen sollte. Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) könne dem Gericht diese Anweisung nicht geben, dagegen stehe die richterliche Unabhängigkeit, sagte Hahns Sprecherin Dagmar Döring. Im Übrigen gelte für Thomas H. während der Ermittlungen die Unschuldsvermutung.

Gegen den Frankfurter Psychiater ermitteln die Staatsanwaltschaft und die Ärztekammer wegen des Verdachts der Gefälligkeitsgutachten für das Land Hessen. H. hatte mehrere Steuerfahnder begutachtet, die nach eigenem Bekunden von Vorgesetzten gemobbt wurden, weil sie sich zu akribisch um Fälle kümmerten, in denen Geld ins Ausland überwiesen wurde. Finanzminister Karlheinz Weimar (CDU) hat aber jeden Einfluss seiner Behörden auf die Gutachterauswahl zurückgewiesen.

Quelle: op-online.deRubriklistenbild: © dpa

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