515.07.10|Groß-Zimmern
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Groß-
Nachdem es über zwei Legislaturperioden ein solches Gremium in Zimmern gab, musste man in den letzen Jahren mangels Bewerber auf einen Ausländerbeirat verzichten. Dies soll nun anders werden. „Durch diese Möglichkeit der Mitgestaltung wird Integration erleichtert und vorangetrieben, die Menschen nehmen mehr am politischem Leben teil“, erklärte die Vorsitzende der SPD-
Da man sich prinzipiell einig war, dass für die Wahl geworben werden sollte, wurde auf Abstimmung verzichtet.
Nach der Hessischen Gemeindeordnung sind alle Städte und Gemeinden mit mehr als 1.000 gemeldeten ausländischen Einwohnern zur Wahl eines Ausländerbeirates verpflichtet.
Als Mitglied des siebenköpfigen Gremiums können sich alle wahlberechtigten ausländischen Einwohner wählen lassen, die das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Monaten in der Gemeinde ihren Wohnsitz haben. Auch Deutsche sind wählbar, wenn sie die deutsche Staatsangehörigkeit als ehemals ausländische Einwohner im Inland erhalten haben oder wenn sie zugleich zu der deutschen eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen. Die Mitgliedschaft im Ausländerbeirat gilt als ehrenamtliche Tätigkeit. Die Aufgaben sind sehr vielfältig. Beispielsweise informieren und beraten die Vertreter kommunale Organe und die Verwaltung, erarbeiten bei Bedarf Stellungnahmen und informieren die Öffentlichkeit über ihre Arbeit.
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