Münster - Legalisieren, was vor vielen Jahrzehnten ohne amtliche Genehmigung „wild“ errichtet worden ist, sollen nun zwei noch aufzustellende Bebauungspläne. Von Thomas Meier

© Th. Meier
„Wildwuchs“ im nicht legalisierten Kleingartenareal Auf dem Hamm. Hier soll ein Bebauungsplan Recht schaffen.
Die beiden Kleingartenbereiche „An der Hensenbrücke“ und „Auf dem Hamm“ mögen so einen späten Berechtigungsschein erhalten, ginge es nach einem Antrag, der zur kommenden Gemeindevertretersitzung am Montagabend ab 19 Uhr im Rathaus diskutiert werden soll.
Bereits Anfang der 1990-er Jahre beschäftigten die Kleingärtner-Bauten, Schrebergartenhütten, Unterstände und Mini-Gewächshäuser die Gemeindeverwaltung. Und zwar nicht nur die heute zu behandelnden. Um die Kleingartenanlagen im Außenbereich zu legalisieren, wurden damals alle bereits bestehenden Gelände mit den darauf befindlichen Bauten aufgenommen, nachzulesen im Protokoll der 16. Sitzung der Kommission für Umweltschutz und Ortsverschönerung.
Damals wurden Münsters Kleingartenanlagen am Max-Bock-Heim, diejenigen entlang der Gersprenz, der Eisenbahnlinie, der Munastraße, dem Stiegelgraben und weitere berücksichtigt und auch als solche ausgewiesen. Auch die Flächen An der Hensenbrücke und Auf dem Hamm, in denen sich kleine bauliche Anlagen befanden oder die im Flächennutzungsplan oder Liegenschaftskataster für eine gärtnerische Nutzung ausgewiesen sind, wurden im Plan gekennzeichnet. Allerdings: „Die Flächen An der Hensenbrücke und Auf dem Hamm sind im Flächennutzungsplan nicht als Flächen für gärtnerische Nutzung ausgewiesen“, heißt es im aktuellen Positionspapier für die Gemeindevertreter.
In ihm wird auch Ex-Bürgermeister Karl Grimm zitiert, der sich einst für die Legalisierung und eine nordwestliche Grenze am Stiegelgraben anschloss. Und die neue Vorlage erinnert an einen Beschluss, dem 1996 die Abgeordneten Münsters zustimmten: „Die Gemeinde wird darüber hinaus keine Einzelgärten und Gartengebiete im anschließenden Außenbereich von Münster mehr legalisieren.“ Ziel war, nach der ortsnahen Deckung des Gesamtbedarfs an Gärten für Münster solche Flächennutzung im weiteren Außenbereich freizuhalten. Nun steht also doch wieder eine Legalisierungs-Entscheidung an.
Quelle: op-online.de


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