024.02.10|Politik|Politik|
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Auch für den wohl bald in Deutschland verfügbaren Online-Kartendienst „Street View“ von Google gilt: Die Medaille hat zwei Seiten. Von Siegfried J. Michel
Zur positiven Seite: Natürlich ist es faszinierend und sicherlich auch für so manchen Menschen nützlich, virtuell durch eine Stadt zu streifen. Die reisefreudigen Deutschen können sich vorab z.B. schon mal ein Bild von ihrem Urlaubsdomizil und der näheren Umgebung machen.
Oder: Im Voraus können etwa Behinderte nachsehen, ob an Gebäuden Rollstuhlrampen vorhanden sind. Nicht uninteressant dürfte der Dienst auch für Schulen sein, um ihn im Geografie- und Geschichtsunterricht einzusetzen. Kommerziell lässt sich „Street View“ ebenfalls nutzen. Als Beispiel seien hier nur Immobilienmakler angeführt, die so möglichen Käufern oder Mietern Bilder von Häusern und dem Umfeld zur Verfügung stellen können, was letztlich auch keine schlechte Sache für den Kunden ist.
Die negative Seite: Es werden langfristig Daten gespeichert. Und nicht jeden Bürger dürfte es freuen, dass derartige Informationen - sichtbar sind nämlich neben Gebäuden auch Menschen und Autos - immer und überall auf der Welt für jedermann per Internet abrufbar sind. Google hat zugesichert, dass Gesichter und Autokennzeichen auf den erfassten Bildern vor der Veröffentlichung durch Verpixelung unkenntlich gemacht werden. Doch wer auf den gestochen scharfen Bildern genau hinschaut, der könnte anhand von Merkmalen - Kleidung, persönliche Veränderungen am Fahrzeug - eventuell doch Dinge erkennen, die nicht für ihn bestimmt sind.
Recht hat deshalb Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner, die strengere Regeln für die Verfremdung der Fotos fordert. Genau kontrolliert werden muss auch, dass Google wirklich alle Widersprüche, die von Betroffenen eingehen, berücksichtigt. Und ebenso muss von den zuständigen Behörden genau darauf geachtet werden, was der US-Konzern neben „Street View“ noch so alles mit den erfassten Daten anfängt und anstellt. Auf schlichte Versprechungen des Unternehmens sollte man hier nicht allein vertrauen.
Und noch ein Negativ-Punkt: Wer nicht selbst aktiv wird und Widerspruch bei dem Konzern gegen das Bild von sich, seinem Haus oder Fahrzeug einlegt, dessen fotografische Daten werden im Netz veröffentlicht. Nicht jeder weiß das oder kann das. Hier sollte der Spieß - wie auch Aigner fordert - umgedreht und Google verpflichtet werden, sich jeweils Genehmigungen einzuholen.
Quelle: op-online.deRubriklistenbild: © op-online
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