Kommentar zur Steuerfahnder-Affäre

Steuerfahnder-Affäre

Kommentar: Tatort Amtsstube

204.01.10|Politik|2 KommentareFacebook
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Noch gibt sich der hessische Finanzminister in der Steuerfahnder-Affäre gelassen. Seinen Staatssekretär lässt Karlheinz Weimar ausrichten, dass man sich aufs Gerichtsverfahren quasi freue. Das wird selbst dann noch selbstsicher verkündet, wenn Weimars Behörde von einem Bundesrichter mit dem Hinweis auf „grob rechtswidriges“ Verhalten öffentlich abgewatscht wird. Von Frank Pröse

Das zur Schau gestellte Selbstbewusstsein kann jedoch nicht darüber hinweg täuschen, dass Weimars Behörde mit der Aufarbeitung eines vor Ungereimtheiten strotzenden Falls überfordert ist. Die Justiz soll die Kohlen aus dem Feuer holen.

Gleich vier Steuerfahndern ist mit nahezu gleich lautenden hanebüchenen psychiatrischen Gutachten übel mitgespielt worden. Der Psychiater bekommt für seine vor Gericht zerpflückten (Gefälligkeits-?) Expertisen eine Geldbuße von 12.000 Euro. Ein Witz. Dafür müsste der Mann aus moralischen Gesichtspunkten für immer Berufsverbot und eine Gefängnisstrafe erhalten. Wie der gesamte Vorgang mit rechten Dingen zugegangen sein soll, ist völlig schleierhaft - auch weil die Behörden mauern. Auch dieses Verhalten erdet den ungeheuerlichen Verdacht, dass mit kriminellen Methoden gut situierte Steuerflüchtlinge vor Strafverfolgung verschont werden sollten.

Allerdings hat diese Version krimineller Machenschaften in hessischen Amtsstuben einen kleinen Schönheitsfehler. So haben sich die so unsanft abgeschobenen und zuvor so erfolgreichen Fahnder bisher nicht gegen diese Zwangsmaßnahme gewehrt. Vielleicht ist das auch der Grund, warum die Bundesanwaltschaft noch keine Ermittlungen aufgenommen hat. Denn dazu hätte sie allen Grund beim Verdacht der Aushebelung von Grundstrukturen unseres demokratischen Staatswesens. Die Frage, die es zu beantworten gilt: Hat die Finanzverwaltung Nachforschungen in Steuerangelegenheiten erschwert oder sogar verhindert, indem sie die mit der Aufklärung betrauten Beamten mit psychischem Makel versehen in den Ruhestand schickte?

Noch ist es für ein abschließendes Urteil zu früh

Historisch gesehen ist es eine neue Dimension, wie in Hessen mit unliebsamen Beamten umgegangen worden ist. Margrit Lichtinghagen, die frühere Chef-Ermittlerin im Fall Zumwinkel, darf sich jetzt mit Tempoüberschreitungen, Diebstahl, Urkundenfälschungen und ähnlichem beschäftigen. Der ehemalige Leiter der Steuerfahndung im bayerischen Finanzministerium, Wilhelm Schlötterer, hat nur von Diskriminierungen bis hin zur Weg-Beförderung berichtet. Und vor etwa einem Vierteljahrhundert wurde der Steuerfahnder Klaus Förster ins Abseits geschoben und als Querulant dargestellt. Er hatte damals die Flickaffäre aufgedeckt. Für verrückt erklärt wurde aber auch er nicht.

Die Version von der psychisch kranken Viererbande ähnelt der Lüge von den „jüdischen Vermächtnissen“, mit denen die hessische CDU ihre Spendenaffäre dereinst zu verschleiern suchte. Mit dieser unrühmlichen Vergangenheit im Gepäck, brauchen sich Minister Weimar und Ministerpräsident Roland Koch nicht zu wundern, dass ihnen zugetraut wird, Strafvereitelung im Amt gedeckt zu haben. Zumal es nach jüngsten Veröffentlichungen sehr wahrscheinlich ist, dass Koch mehrfach von einem der Steuerfahnder über eben jene Strafvereitelung im Amt, über falsche Verdächtigung, Verletzungen des Steuergeheimnisses, Mobbing und Verleumdung informiert wurde - und offensichtlich nichts unternahm.

Noch ist es für ein abschließendes Urteil zu früh. Das Verhalten der Steuerfahnder selbst gibt einfach zu viele Rätsel auf. Aber auch diese Affäre wird ein Ende finden. Und es könnte sein, dass dann nicht nur ein Minister über die Klinge springen musste...

Quelle: op-online.de

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