Rodgau (eh) - Erste Stadträtin Hildegard Ripper (CDU) geht aus gesundheitlichen Gründen Ende Januar mit 51 Jahren vorzeitig in den Ruhestand. Eigentlich sollte ihre Amtszeit noch bis Ende Juni dauern. Hildegard Ripper ist seit Februar 2011 krank.

© Wolf
Hildegard Ripper (Mitte) hört aus gesundheitlichen Gründen als Stadträtin auf - hier mit Stadtrat Michael Schüßler (links) und Bürgermeister Jürgen Hoffmann (rechts).
Der Magistrat habe am Montag beschlossen, die Erste Stadträtin wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand zu versetzen, teilte Bürgermeister Jürgen Hoffmann (SPD) gestern mit. Den Antrag habe die kranke Kollegin selbst gestellt.
Wie geht es weiter? Das Stadtparlament hat im vergangenen Jahr beschlossen, dass es künftig neben dem Bürgermeister nur noch ein weiteres hauptamtliches Magistratsmitglied geben soll. Dennoch rückt Stadtrat Michael Schüßler (FDP) nicht automatisch im Februar auf die höher dotierte Position nach, wie die Stadtverwaltung erklärt. Denn Schüßler wurde ausdrücklich als Stadtrat gewählt. Seine Amtszeit läuft noch bis zum 14. Oktober 2016.
Für Schüßler und die ihn tragende Kooperation (SPD, Grüne, FDP, FW) gibt es nun zwei Möglichkeiten:
Tatsache ist jedoch, dass sich Stadtrat Schüßler mit einem Wechsel auf den Sessel des Ersten Stadtrats finanziell besser stellen würde. Er würde von der Besoldungsgruppe B 2 auf B 3 aufrücken; der Bürgermeister wird nach der Gruppe B 5 bezahlt.
Gemäß Beamtenrecht sind Beamte in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen dauernd dienstunfähig sind. Als dienstunfähig gilt man, wenn man innerhalb eines halben Jahres mehr als drei Monate krank war und keine Aussicht besteht, innerhalb der nächsten sechs Monate wieder voll dienstfähig zu sein. Diese Regeln gelten auch für Wahlbeamte.Trotz Dienstunfähigkeit wird das Disziplinarverfahren gegen Hildegard Ripper nicht gestoppt. Auf dem Höhepunkt der Aufregung um das Defizit der Müllabfuhr hatte sie im Juni 2010 dieses Verfahren beantragt, um sich vom Verdacht eines Dienstvergehens zu entlasten. „Diese Prüfung läuft weiter, das ist in der hessischen Disziplinarordnung so festgelegt“, sagt Kordula Egenolf, die Pressesprecherin des Kreises Offenbach.
Hildegard Ripper war im Jahr 2000 zur Ersten Stadträtin gewählt worden - als erste Frau im hauptamtlichen Magistrat. Die Juristin brachte Berufserfahrung im Bundesarbeitsministerium, im Bundeskanzleramt und bei den Vereinten Nationen mit. In Rodgau leitete sie zunächst das Sozialdezernat und stellte als Kämmerin bis 2010 die städtischen Haushaltspläne auf. Auch als ehrenamtliche Abgeordnete im Kreistag vertrat die Dudenhöferin jahrelang die Belange ihrer Heimatstadt.
Quelle: op-online.deDie Kommentarfunktion ist bei diesem Artikel nicht aktiviert. Sie haben aber die Möglichkeit uns Ihre Meinung über das Kontaktformular zu senden.



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