Eltern haften nicht immer für ihre Kinder. Die Eltern eines fünf Jahre alten Mädchens, dessen Fahrrad auf ein Auto gefallen war und es zerkratzt hatte, müssen nicht für den Schaden zahlen. Dies hat das Amtsgericht München in einem am Montag veröffentlichten Urteil klargestellt (Az.: 122 C 8128/10) und die Klage des Autobesitzers abgewiesen. Das Urteil ist rechtskräftig.
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Das Gericht argumentierte hingegen, es gehöre zu den Aufgaben der Eltern, Kinder zur Selbstständigkeit zu erziehen. Außerdem sei das Mädchen bereits mit drei Jahren alleine mit dem Rad in den Kindergarten gefahren. Eine Aufsichtspflicht könne nicht bedeuten, dass die Eltern permanent den Lenker des Kinderfahrrades festhalten.
dpa
































