Wer seinen Auto auf einer faktisch verkehrsfreien Anliegerstraße am helllichten Tage in ein gut sichtbares Schlagloch von der Größe eines Gullydeckels steuert, ist selber schuld, wenn sein Wagen dabei zu Schaden kommt. Das hat jetzt das Landgericht Heidelberg entschieden (Az. 5 O 269/10).
Das sah das Gericht anders, da es sich zwar um eine öffentliche Straße handele deren Zustand ein Ärgernis sei, doch sie sei nicht verkehrsunsicher. Schließlich sei das Schlagloch auf der Anliegerstraße mit ihrer geringen Verkehrsbedeutung für jedermann gut zu erkennen gewesen.
(ampnet/nic)















