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Frankfurt - Das Gelände der Frankfurter Rennbahn muss bis spätestens 21. September geräumt werden. Das hat das Amtsgericht Frankfurt gestern festgelegt.
Eine Gerichtsvollzieherin habe dem Renn-Klub am vergangenen Freitag die nötigen Unterlagen zugestellt. Sollte der Klub das Gelände nicht bis zum 21. September geräumt haben, werde es zur Zwangsräumung kommen, hieß es weiter.
Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte im Juli die Berufung des Renn-Klubs gegen die Räumungsklage der Stadt abgelehnt. Der Klub hat dagegen Berufung beim Bundesgerichtshof eingelegt. (dpa)
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